AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Brinktec UG (haftungsbeschränkt)
Stand: 20. Mai 2026
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
ABSCHNITT A – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") der Brinktec UG (haftungsbeschränkt), Aachener Straße 223, 50931 Köln, vertreten durch Geschäftsführer Max Brinkmann (nachfolgend „Brinktec" oder „wir"), gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, die zwischen Brinktec und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde") geschlossen werden, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Brinktec nicht an, es sei denn, Brinktec stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn Brinktec in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.3 Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) sowie gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB). Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Unternehmer oder ausschließlich für Verbraucher gelten, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht. Im B2B-Geschäft gelten diese AGB auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte mit demselben Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
1.4 Brinktec erbringt Leistungen insbesondere in folgenden Bereichen: Industrieller 3D-Druck, Prototypenfertigung, Kleinserienfertigung, Konstruktion und Entwicklung, Ersatzteilfertigung, technische Dienstleistungen, KI-Projekte und digitale Dienstleistungen, Beratung, E-Commerce sowie technische Sonderlösungen.
──────────────────────────────────────────────────────────────────────
§ 2 Vertragsschluss und Angebot
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande. Im Online-Shop gilt die Bestellung des Kunden als Angebot; der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung per E-Mail zustande.
2.3 Für Sonderanfertigungen, individuelle Konstruktionsleistungen und 3D-Druckaufträge gilt: Der Vertrag kommt erst nach Freigabe des Angebots durch den Kunden und schriftlicher Bestätigung durch Brinktec zustande. Bei individuell gefertigten Waren besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
2.4 Angaben in Katalogen, Prospekten oder auf der Website sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
──────────────────────────────────────────────────────────────────────
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
3.1 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk (EXW) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Verbraucher erhalten stets Bruttopreise inkl. gesetzlicher MwSt. gemäß § 1 PAngV.
3.2 Rechnungen sind – soweit nicht schriftlich anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Brinktec berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (gegenüber Unternehmern) bzw. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (gegenüber Verbrauchern) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
3.4 Brinktec ist berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen von der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich gefährden.
3.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Brinktec anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3.6 Bei Aufträgen über individuell gefertigte Teile, Prototypen oder Sonderanfertigungen kann Brinktec eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung verlangen.
──────────────────────────────────────────────────────────────────────
§ 4 Lieferung, Lieferzeit und Lieferverzug
4.1 Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von Brinktec ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Ansonsten handelt es sich um unverbindliche Richtwerte.
4.2 Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung sowie der vollständigen Übermittlung aller für die Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen, Daten und Freigaben durch den Kunden.
4.3 Brinktec haftet nicht für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die Brinktec die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – auch wenn dies bei Zulieferern eintritt. Brinktec ist berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben.
4.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
4.5 Mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Dritten, der die Lieferung ausführt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Gegenüber Verbrauchern gilt abweichend: Die Gefahr geht erst mit tatsächlicher Übergabe über (§ 474 BGB).
──────────────────────────────────────────────────────────────────────
§ 5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Brinktec behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern.
5.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Brinktec unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Brinktec Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann.
5.4 (Nur B2B) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern; er tritt jedoch schon jetzt alle Forderungen, die ihm aus dem Weiterverkauf zustehen, in Höhe des Rechnungsbetrages von Brinktec an Brinktec ab. Brinktec nimmt diese Abtretung an.
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
ABSCHNITT B – RÜCKGABE, UMTAUSCH UND WIDERRUF
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
§ 6 Rückgabe- und Umtauschausschluss
6.1 (B2B – Unternehmer) Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht besteht für Unternehmer (§ 14 BGB) nicht. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
6.2 Vom Rückgabe- und Umtauschrecht ausdrücklich ausgeschlossen sind – auch gegenüber Verbrauchern – folgende Waren und Leistungen:
a) Alle mittels 3D-Druck, additiver Fertigung oder sonstiger digitaler Fertigungsverfahren hergestellten Teile und Produkte, da es sich um individuell und nach Kundenspezifikation gefertigte Waren handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
b) Sonderanfertigungen jeder Art, die nach den individuellen Wünschen, Maßen, Zeichnungen, Dateien oder Vorgaben des Kunden hergestellt wurden.
c) Prototypen und Einzelstücke, die für einen bestimmten Kunden oder Verwendungszweck gefertigt wurden.
d) Kleinserienfertigung, die nach Kundenspezifikation produziert wurde.
e) Konstruktionsleistungen, Planungsunterlagen, CAD-Daten und digitale Arbeitsergebnisse nach ihrer Übergabe.
f) Waren, die aus hygienischen Gründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
g) Digitale Inhalte und Software, sofern mit der Ausführung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen wurde.
6.3 Der Ausschluss nach § 6.2 gilt für Verbraucher nur, soweit der jeweilige Ausschlusstatbestand gesetzlich zulässig ist. Insbesondere gilt § 6.2 a) bis d) für alle Sonderanfertigungen und 3D-gedruckten Waren, da diese nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgenommen sind.
6.4 Lagerware und Standardprodukte, die nicht individuell gefertigt wurden, können von Verbrauchern im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts (§ 7) zurückgegeben werden.
──────────────────────────────────────────────────────────────────────
§ 7 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher bei nicht-individualisierten Waren)
WIDERRUFSBELEHRUNG
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, sofern es sich nicht um individuell gefertigte Waren oder sonstige nach § 6.2 ausgeschlossene Produkte handelt.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Brinktec UG (haftungsbeschränkt), Aachener Straße 223, 50931 Köln, info@brinktec.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Brinktec UG (haftungsbeschränkt), Aachener Straße 223, 50931 Köln, info@brinktec.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) ____________ / erhalten am (*) ____________
Name des/der Verbraucher(s): _________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _________________________________
Datum: ____________
(*) Unzutreffendes streichen.
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
ABSCHNITT C – GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
§ 8 Gewährleistung
8.1 Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seine Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB ordnungsgemäß erfüllt hat (gilt nur für Unternehmer). Mängelanzeigen sind schriftlich zu erstatten.
8.2 Liegt ein Sachmangel vor, ist Brinktec nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt (Nacherfüllung). Brinktec kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.
8.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Das Recht zur Minderung besteht bei geringfügigen Mängeln; Rücktritt ist in diesem Fall ausgeschlossen.
8.4 Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch unsachgemäße oder nicht der Bedienungsanleitung entsprechende Behandlung, natürlichen Verschleiß, fehlerhafte Bedienung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder durch Eingriffe des Kunden oder Dritter entstanden sind.
8.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern 12 Monate ab Gefahrübergang. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Lieferung (§ 438 BGB).
8.6 Für digitale Produkte und digitale Dienstleistungen gelten ergänzend die §§ 327 ff. BGB.
──────────────────────────────────────────────────────────────────────
§ 9 Haftung
9.1 Brinktec haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
9.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Brinktec auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden.
9.3 Im Übrigen ist die Haftung von Brinktec – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Insbesondere haftet Brinktec gegenüber Unternehmern nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden.
9.4 Die Haftungsbeschränkungen gemäß § 9.2 und 9.3 gelten nicht, soweit Brinktec einen Mangel arglistig verschwiegen hat, eine Garantie übernommen hat oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bestehen.
9.5 Soweit die Haftung von Brinktec ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Brinktec.
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
ABSCHNITT D – SPEZIELLE LEISTUNGSBEDINGUNGEN
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
§ 10 3D-Druck, Prototypen- und Kleinserienfertigung
10.1 Dateiübermittlung und Kundenverantwortung
Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Druckbarkeit der übermittelten 3D-Daten (insbesondere STL-, STEP-, OBJ- oder vergleichbare Formate) allein verantwortlich. Brinktec prüft die Dateien auf offensichtliche Fehler, übernimmt jedoch keine Gewährleistung für die Druckbarkeit mangelhafter Dateien.
Ergibt die Dateiprüfung, dass eine Datei nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand druckbar ist, informiert Brinktec den Kunden und stellt die geleisteten Prüfarbeiten in Rechnung. Brinktec ist berechtigt, die Auftragsausführung bis zur Übermittlung korrekter Dateien auszusetzen.
Der Kunde sichert zu, dass er an den übermittelten Konstruktionsdaten alle erforderlichen Rechte hält und die Herstellung keine Patente, Gebrauchsmuster, Marken oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt Brinktec von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verletzung solcher Schutzrechte entstehen.
10.2 Maßtoleranzen und Materialabweichungen
Bei 3D-gedruckten Teilen sind technologiebedingte Maß- und Oberflächentoleranzen unvermeidbar. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die Toleranzangaben aus den jeweiligen Datenblättern der eingesetzten Maschinen und Materialien als vereinbarter Leistungsumfang.
Abweichungen in Farbe, Textur und Oberflächenqualität, die technologisch bedingt sind, stellen keinen Mangel dar, soweit sie innerhalb der veröffentlichten Materialdatenblätter liegen.
Für sicherheitsrelevante Bauteile, Bauteile mit Norm- oder Zertifizierungsanforderungen und Bauteile für den Einsatz in medizinischen oder luftfahrttechnischen Anwendungen übernimmt Brinktec keine Gewähr ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung.
10.3 Abnahme (B2B)
Der Kunde ist verpflichtet, erbrachte Leistungen innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde die Prüfung oder Rüge, gilt die Leistung als abgenommen (gilt für Unternehmer). Gegenüber Verbrauchern beginnt die Gewährleistungsfrist mit Übergabe der Ware.
10.4 Urheberrecht an Konstruktionsdaten und Ergebnissen
An den von Brinktec erstellten oder bearbeiteten Konstruktionsdaten, Zeichnungen, CAD-Modellen und sonstigen technischen Unterlagen behält Brinktec alle Urheber- und Nutzungsrechte, soweit nicht schriftlich anders vereinbart.
Der Kunde erhält an den erstellten Daten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck, sofern der Rechnungsbetrag vollständig beglichen wurde.
Die Weitergabe, Vervielfältigung oder gewerbliche Nutzung der von Brinktec erstellten Daten durch den Kunden oder Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Brinktec.
10.5 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen – insbesondere Konstruktionsdaten, Geschäftsgeheimnisse und technisches Know-how – streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für öffentlich zugängliche Informationen und wirkt 5 Jahre über das Vertragsende hinaus fort.
──────────────────────────────────────────────────────────────────────
§ 11 Change Requests und Leistungsänderungen
11.1 Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Brinktec wird den Mehraufwand bewerten und ein Nachtragsangebot unterbreiten.
11.2 Brinktec ist berechtigt, die Ausführung des Auftrages bis zur Einigung über den Mehrpreis zu unterbrechen, wenn ein Change Request wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs oder der Lieferzeit erfordert.
11.3 Bereits geleistete Arbeiten zum Zeitpunkt des Change Requests werden stets in Rechnung gestellt, unabhängig vom weiteren Verlauf des Auftrages.
──────────────────────────────────────────────────────────────────────
§ 12 KI-Projekte, Software und digitale Dienstleistungen
12.1 Die von Brinktec entwickelten KI-Modelle, Algorithmen und Software sind urheberrechtlich geschützt. An den entwickelten Lösungen erhält der Kunde ausschließlich die schriftlich vereinbarten Nutzungsrechte.
12.2 Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche Daten, die er für das Training oder den Betrieb von KI-Systemen bereitstellt, rechtmäßig erhoben wurden und deren Verwendung datenschutzrechtlich zulässig ist. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Trainingsdaten liegt ausschließlich beim Kunden.
12.3 Brinktec haftet nicht für Fehler in KI-Ergebnissen, die aus fehlerhaften oder unvollständigen Eingabedaten des Kunden resultieren. KI-generierte Ergebnisse sind stets durch den Kunden zu prüfen und zu validieren, bevor sie in kritischen Anwendungen eingesetzt werden.
12.4 Für API-basierte Leistungen gelten die Verfügbarkeits- und Nutzungsbedingungen der eingesetzten Drittanbieter als technische Rahmenbedingungen. Brinktec haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen durch Drittanbieter.
──────────────────────────────────────────────────────────────────────
§ 13 Beratungsleistungen
13.1 Beratungsleistungen von Brinktec basieren auf dem zum Zeitpunkt der Beratung verfügbaren Kenntnisstand und den vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen. Brinktec übernimmt keine Haftung für wirtschaftliche Entscheidungen, die der Kunde auf Basis von Beratungsergebnissen trifft.
13.2 Beratungen ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder medizinische Fachberatung.
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
ABSCHNITT E – DATENSCHUTZ UND GEISTIGES EIGENTUM
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
§ 14 Datenschutz
14.1 Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung unter www.brinktec.de/datenschutz.
14.2 Soweit Brinktec im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
──────────────────────────────────────────────────────────────────────
§ 15 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
15.1 Alle von Brinktec erstellten Werke, Konzepte, Dokumentationen, Software und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Das Eigentum und die Rechte daran verbleiben bei Brinktec, soweit nicht schriftlich anders vereinbart.
15.2 Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Übertragung auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Brinktec.
15.3 Open-Source-Komponenten, die in Lieferergebnissen enthalten sind, unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. Brinktec weist den Kunden auf eingesetzte Open-Source-Lizenzen hin.
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
ABSCHNITT F – SCHLUSSBESTIMMUNGEN
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
§ 16 Gerichtsstand, anwendbares Recht und Streitbeilegung
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Unternehmern aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln. Brinktec ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
16.3 Gegenüber Verbrauchern gilt § 16.2 nicht; es gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.
16.4 Brinktec ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@brinktec.de.
──────────────────────────────────────────────────────────────────────
§ 17 Salvatorische Klausel und Schriftformerfordernis
17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
17.2 Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
17.3 Der Verzicht auf die Ausübung eines Rechts stellt keinen dauerhaften Verzicht auf dieses Recht dar.
──────────────────────────────────────────────────────────────────────
§ 18 Abtretung
18.1 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Brinktec auf Dritte übertragen.
18.2 Brinktec ist berechtigt, Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte abzutreten.
──────────────────────────────────────────────────────────────────────
§ 19 Impressum und Kontakt
Brinktec UG (haftungsbeschränkt)
Aachener Straße 223
50931 Köln
Geschäftsführer: Max Brinkmann
E-Mail: info@brinktec.de
Web: www.brinktec.de
Handelsregister: HRB 122440, Amtsgericht Köln
USt-IdNr.: DE454697181
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
Stand: 20. Mai 2026 | Brinktec UG (haftungsbeschränkt)
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━